Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
SGB IV§ 47 Gruppenzugehörigkeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 14
Nach Gewicht
- BSG, 13.10.2022 – B 2 U 5/22 RWahlanfechtungsklage - Gültigkeit der im Jahr 2017 in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte durchgeführten Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Beschränkung der wahlberechtigten Rentenbezieher auf die Gruppe derjenigen, die eine Rente aus der Unfallversicherung beziehen - Verfassungsmäßigkeit - Voraussetzung für die Berechtigung zur Einreichung von Vorschlagslisten für berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft sowie deren VerbändeZitiert von 1
- BSG, 13.10.2022 – B 2 U 6/22 RWahlanfechtungsklage - Sozialwahl in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung - kein Wahlrecht für Bezieher von Versichertenrenten aus der Alterssicherung der Landwirte ohne unfallrechtliche Verletztenrente oder Fortbestehen der Versicherung - kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
- LSG Hessen, 28.01.2022 – L 9 U 174/18Zitiert von 3
- LSG Hessen, 28.01.2022 – L 9 U 175/18Zitiert von 3
- LSG Hessen, 28.01.2022 – L 9 U 173/18Landwirtschaftliche Sozialversicherung - Sozialwahl 2017 - Vertreterversammlung - Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte - Auslegung des Begriffs der Rentenbezieher - Aktives und passives Wahlrecht - § 47 Abs. 3 Nr. 2 SGB IV - Ungültigkeit der Wahl KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- SG Kassel, 09.08.2018 – S 11 R 248/17Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BSG, 18.10.2022 – B 12 KR 2/21 RKrankenversicherung - Familienversicherung - Überschreiten der Einkommensgrenze - Prognose - nachträgliche Kenntnis von einer Änderung des Gesamteinkommens - neue Prognoseentscheidung ab Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse - Rechtmäßigkeit - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 28
- SG Kassel, 09.08.2018 – S 11 R 246/17Zitiert von 3
- LSG Hessen, 12.05.2017 – L 2 AR 1/17 B ERZitiert von 9
14 Entscheidungen zu § 47 SGB IV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 47 SGB IV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/47#abs-1 (1) Zur Gruppe der Versicherten gehören
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/47#abs-2 (2) Zur Gruppe der Arbeitgeber gehören
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/47#abs-3 (3) Zur Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte gehören bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/47#abs-4 (4) Wer gleichzeitig die Voraussetzungen der Zugehörigkeit zu den Gruppen der Versicherten und der Arbeitgeber oder der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte desselben Versicherungsträgers erfüllt, gilt nur als zur Gruppe der Arbeitgeber oder der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte gehörig.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%204/47#abs-5 (5) Rentenbezieher im Sinne der Vorschriften über die Selbstverwaltung ist, wer eine Rente aus eigener Versicherung von dem jeweiligen Versicherungsträger bezieht.